Bildung, Wohnen, Sport, Wirtschaft und vieles mehr - wir haben zu verschiedenen Themen Stellung bezogen und unsere Ideen und Vorhaben aufgeschrieben. Überzeugen Sie sich selbst!
48 starke Kandidatinnen und Kandidaten treten für die SPD in den fünf halleschen Wahlbereichen an. Lernen Sie sie näher kennen!
Wir wollen uns mit Ihnen austauschen! Egal ob an unserem Wahlkampfstand, per E-Mail, Telefon oder auf Facebook: Sprechen Sie uns an!
Jede und jeder Wahlberechtigte hat zur Wahl des Stadtrates 3 Stimmen. Diese können entweder einer Bewerberin / einem Bewerber gegeben oder auf mehrere Bewerberinnen /Bewerber verteilt werden. Die Stimme wird abgegeben, indem die Bewerberin / der Bewerber durch ankreuzen oder auf sonstige Weise zweifelsfrei gekennzeichnet wird.
Sie dürfen wählen, wenn Sie im Sinne des Artikels 116 des deutschen Grundgesetzes Deutsche/r sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, Ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in Halle (Saale) wohnen und nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie können Ihre Stimmen entweder am Wahltag in dem in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben Wahllokal unter Vorlage Ihres Personalausweises abgeben oder in der auf der Wahlbenachrichtigung genannten Frist Briefwahl beantragen.